Unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht regulieren Ihren Unfallschaden in vollem Umfang und von Anfang an. Versicherungen versuchen zunehmend, Anwälte aus der Unfallschadensregulierung herauszudrängen – oft unter tätiger Mithilfe von Reparaturwerkstätten und Abschleppunternehmen. Dies geschieht nicht nur, um Rechtsanwaltskosten zu sparen, sondern auch, um berechtigte Ansprüche des durch den Unfall Geschädigten nicht ersetzen zu müssen. Die Folge: Unfallopfer werden so regelmäßig nicht in voller Höhe entschädigt.

Unsere Anwälte im Verkehrsrecht

  • Rechtsanwältin Verkehrsrecht Bergmann

    Katharina Bergmann

    Rechtsanwältin
    Fachanwältin für Verkehrsrecht

  • Rechtsanwältin Verkehrsrecht Mammel

    Maike Mammel

    Rechtsanwältin
    Fachanwältin für Verkehrsrecht

  • Rechtsanwalt Verkehrsrecht Emanuel Heuberger

    Emanuel Heuberger

    Partner
    Rechtsanwalt
    Fachanwalt für Verkehrsrecht

  • Rechtsanwalt Verkehrsrecht Christoph Mütsch

    Christoph Mütsch

    Rechtsanwalt
    Fachanwalt für Verkehrsrecht
    Rechtsanwalt für Medizinrecht
    Partner

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Themenbereiche im Verkehrsrecht

Nach einem Unfall sollte Ihr erster Weg sofort zu uns führen. Wir helfen Ihnen, von Anfang an die richtigen Weichen zu stellen. Wir übernehmen die komplette Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung. Wir regulieren ihren Schaden und setzen ihre Schadensersatzansprüche in vollem Umfang durch. Wir empfehlen Ihnen freie, von Versicherungen unabhängige Sachverständige, die ein neutrales Schadengutachten ausschließlich in Ihrem Interesse nicht im Interesse des gegnerischen Haftpflichtversicherers erstellen. Sobald das Gutachten da ist, erläutern wir Ihnen, was sich hinter den Begriffen Restwert, Wiederbeschaffungswert, Wiederbeschaffungsaufwand und merkantilem Minderwert verbirgt. Gemeinsam mit Ihnen ermitteln wir die für Sie beste und vorteilhafteste Abrechnungsmethode, ob auf Gutachtenbasis die Netto-Reparaturkosten verlangt werden, die Vollreparatur durch die Werkstatt, die Reparatur auf 130 %-Basis, ggf. unter Verwendung von Gebrauchtersatzteilen oder ob auf Totalschadens-Basis abgerechnet wird. Wir führen den gesamten Schriftverkehr mit dem gegnerischen Haftpflichtversicherer und bezahlen von den eingehenden Geldern die offenen Rechnungen. Im Falle eines Personenschadens, beraten wir Sie ausführlich über die Ihnen zustehenden Ansprüche wie Schmerzensgeld, Verdienstausfall, entgangener Gewinn, Haushaltsführungsschaden, Unterhaltsschaden, Heilbehandlungskosten oder Fahrtkosten. Lehnt der Versicherer die Regulierung Ihrer berechtigten Ansprüche ab oder wendet er zu Unrecht eine Mithaftung ein, so klagen wir Ihre Schadenersatzansprüche ein.

Wir vertreten Sie, wenn Ihnen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten eine Straftat vorgeworfen wird. Das geht im Straßenverkehr oft schneller, als man denkt, z.B. im Falle einer Trunkenheitsfahrt, bei Unfallflucht, beim Vorwurf der Nötigung im Straßenverkehr oder einer Gefährdung des Straßenverkehrs bis hin zur fahrlässigen Körperverletzung oder gar fahrlässigen Tötung. Das Problem im Verkehrsstrafrecht ist häufig, dass der Führerschein in Gefahr ist oder eine Entziehung der Fahrerlaubnis droht. Besonders problematisch ist das, wenn man aus beruflichen Gründen auf den Führerschein angewiesen ist. Im Fall der Fälle empfehlen wir, von Ihrem Aussageverweigerungsrecht gegenüber der Polizei Gebrauch zu machen und vor allem unverzüglich mit uns Kontakt aufzunehmen. Typische weitere Verkehrsstrafdelikte, in denen wir Sie vertreten, sind beispielsweise eine Beleidigung im Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahrerflucht, Gebrauch nicht versicherter Fahrzeuge, Kennzeichenmissbrauch, Nötigung oder unterlassene Hilfeleistung.

Sind Sie zu schnell gefahren, haben Sie den Abstand nicht eingehalten oder sind Sie bei Rot über die Ampel gefahren und sind sicher, es war grün? Wir beraten und verteidigen Sie, wenn Ihnen ein Bußgeld droht. Nach Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte entscheiden wir gemeinsam mit Ihnen, ob sich die Aufrechterhaltung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid lohnt, ob es Sinn macht, ein technisches Sachverständigengutachten in Auftrag zu geben oder manchmal auch einfach nur ein anstehendes Fahrverbot in einem Zeitraum zu legen, der für Sie am günstigsten ist.

Haben Sie wieder mal zu Unrecht Punkte kassiert oder ist ihr Punktekonto in Flensburg bedrohlich gefüllt, so sind Sie bei unserer Fachanwältin für Verkehrsrecht genau richtig. Gleiches gilt wenn es um den Entzug der Fahrerlaubnis oder deren Wiedererlangung geht. Insbesondere wenn Sie dem Landratsamt ein medizinisch-psychologischen Gutachten (MPU), im Volksmund auch bekannt als „Idiotentest“, vorlegen müssen, ist es außerordentlich wichtig, frühzeitig die richtigen Maßnahmen zu ergreifen und zwar nicht erst dann, wenn Sie Ihren Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis gestellt haben. Schon unmittelbar nach Verlust des Führerscheins muß abgeklärt werden, ob Sie zum Bestehen der MPU einen Abstinenz- oder nach Konsum harter Drogen ggf. einen Therapienachweis erbringen müssen, sonst verlieren Sie wertvolle Zeit. Wir beraten Sie, wie Sie die Zeit der Führerscheinsperre am besten nutzen, um fit zu für die MPU zu werden.

Wissenswertes aus dem Verkehrsrecht

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