Miet- und Pachtrecht
Das Mietrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Mieter und Vermieter, das Pachtrecht zwischen Pächter und Verpächter. Auch Landpachtverträge können Gegenstand des Miet- und Pachtrechts sein. Wir unterstützen Sie im Rahmen von Kündigung des Miet- und Pachtvertrages sowie der sich anschließenden gerichtlichen Klärung.
Tätigkeiten
- Kündigung
- Schadensersatz
- Mängel der Mietsache
- Nebenkostenabrechnungen
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